interGOLD

Steuer bei Gold

DIE
MEHRWERTSTEUER

In Umsetzung der Richtlinie 98/80/EG vom 12. Oktober 1998 zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems wurde Anlagegold in der Europäischen Union von der Mehrwertsteuer befreit.

Goldmünzen müssen nach dem Jahr 1800 geprägt worden sein, einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendteilen aufweisen sowie in Ihrem Herkunftsland gesetzliches Zahlungsmittel sein. Goldbarren müssen ein von den Goldmärkten akzeptiertes Gewicht und einen Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel aufweisen.

DIE
ENDBESTEUERUNG

Um immer am aktuellsten Stand der steuerlichen Gesetzgebung zu sein, beraten wir Sie direkt beim Kauf des jeweiligen Edelmetalles, unter welchen Voraussetzungen Steuer an- oder entfällt.

KONTAKT

interGOLD Edelmetalle GmbH,
Wiener Bundesstraße 63,
5300 Hallwang, Österreich

+43 662 230 530
office@ig-em.com

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UID Nummer: ATU69011856